Destillate aus Wein gehören zu den ältesten Spirituosen der Welt. Vermutlich wurden bereits seit 1000 n. Chr. im Gebiet der heutigen Türkei hochprozentige alkoholische Getränke aus Wein gebrannt. In Europa verbreiteten sich Weindestilate im Hochmittelalter und wurde zunächst vor allem zu medizinischen Zwecken genutzt. Über das mittelniederdeutsche brandewi-n entstand der englische Begriff brandy wine. Dieser zu „Brandy“ verkürzte Name wird in vielen europäischen Ländern, wie England, Italien und Spanien, aber auch international benutzt.
Bis zur Durchsetzung der Champagnerparagraphen nach dem Ersten Weltkrieg herrschte in Deutschland die französische Bezeichnung Cognac vor. Die auf Hugo Asbach zurückgehende Wortschöpfung „Deutscher Weinbrand“ wird seit 1923 im deutschen Weingesetz verwendet. Die enschlägige EU-Verordnung setzt heute Brandy und Weinbrand gleich.
Nicht verwechselt werden sollte der Begriff Weinbrand mit den Begriff Branntwein. Im deutschen Sprachraum stellt Branntwein spätestens seit dem 19. Jahrhundert eher den (vor allem steuerrechtlichen) Überbegriff für alle Spirituosen sowie Mischungen aus Spirituosen ab 15 Volumenprozent Alkoholgehalt dar. Beim steuerrrechlichen Branntwein handelt es sich daher oft nicht um ein Destillat aus Wein, sondern aus einer Vielzahl zucker- und stärkehaltiger Ausgangsprodukte. Hierzu gehören Obst, Getreide oder Kartoffeln.